Sonntag, 6. Dezember 2009

Nur Fachkundige befugt zur DWeihBm-Aufstellung

Ein Beitrag vom Auslandskorrespondenten der RNZ, Carl D. Goerdeler, Rio de Janeiro

Aus gegebenem jahreszeitlichem Anlass erinnert das Auswärtige Amt an den Runderlass vom 6. Dezember 1995, der hier für alle Arbeitseinheiten im Hause sowie für alle diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen gilt.

Betrifft: "Richtlinien für die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen in Diensträumen“ (Dienstweihnachtsbäume: DWeihBm).

1. DWeihBm sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen Aufstellung finden.

2. DWeihBm dürfen nur von fachkundigem Personal nach Anweisung des Referatsleiters oder des von ihm beauftragten Beamten des Höheren Dienstes aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, dass der DWeihBm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende in einem zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird sowie der DWeihBm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht. In schwierigen Fällen ist ein zweiter Beamter hinzuzuziehen, der die Senkrechtstellung überwacht und ggf. durch Zurufe wie „mehr links!“ oder „mehr rechts!“ korrigiert, sich im Umfall-Bereich des DWeihBm keine zerbrechlichen Gegenstände oder Anlagen ... befinden.

3. Die Schmückung und Beleuchtung des DWeihBm mit weihnachtlichem Behang sei- so der Runderlass - nach Maßgabe des Referatsleiters zu versehen. DWeihBm-Beleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen brennbarer Stoffe mit Flammwirkung beruht (so genannte Kerzen) dürften nur Verwendung finden, wenn die Bediensteten über das Verhalten vor, während und nach einem Brand belehrt worden sind...

4. Hinsichtlich der Weihnachtsfeiern (außerhalb der Dienstzeit!) gibt sich das AA generös: Krippenspiele dürfen bei hinreichend qualifiziertem Personal aufgeführt werden. Jedoch gelte es bei der Rollenbesetzung zu beachten:
Maria: möglichst weibliche Bedienstete oder „dieser ähnlichen Unterabteilungsangehörige“;
Josef: älterer Beamte des höheren Dienstes, vorzugsweise mit Bart;
Esel/Schafe: geeignete Beamte aller Laufbahnen, die sich in einschlägiger Verwendung bewährt haben;
Heilige Drei Könige: die Entscheidung trifft der Abteilungsleiter.

5. Zum Absingen von Weihnachtsliedern solle man sich zwanglos um den DweihBm aufstellen, von einer Rangordnung kann Abstand genommen werden. Die Fenster zur Straßenseite hin sind während des Singens geschlossen zu halten. Über das Überreichen und die Entgegennahme von Weihnachtsgeschenken wird auf einen gesonderten Erlass hingewiesen.



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